KFZ Steuer

 
 
Autofahrern ist sie ein Begriff: Die Kfz Steuer! Sie ist an Fahrzeuge gebunden, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gedacht sind und wird vom Fahrzeughalter für die Zeit von der Zulassung bis zur Abmeldung des Fahrzeugs bezahlt. Als Fahrzeughalter gilt derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das muss nicht der Eigentümer sein.

Die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer und fließt dem jeweiligen Bundesland zu. Verwaltet wird die Kfz-Steuer ebenfalls von den Ländern. Die Kfz-Steuer bemisst sich bei zulassungspflichtigen Krafträdern und Pkw meist nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge, also auch für Lkw und Anhänger, nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Die Kfz-Steuer berechnet sich bei Pkw nach dem Hubraum, immer pro angefangene 100 Kubikzentimeter. Je nach Schadstoffausstoß gibt es verschiedene Steuerklassen, in denen unterschiedliche Steuersätze gelten.

Unterschieden wird außerdem zwischen Ottomotor und Dieselmotor. Die Kfz Steuer knüpft an den Schad¬stoff-Emissionsstandard des Pkw an. Danach werden die einzelnen Pkw-Typen nach europaeinheitlichen Normen in bestimmte Grup¬pen eingeteilt (zum Beispiel „Euro 2“, „Euro 3“, „Euro 4“). Die Käufer von Neufahrzeugen, mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2001, werden von der Kfz-Steuer befreit, sofern ihr neues Fahrzeug die Grenzwerte der Euro-4-Norm einhält.
 
 

Hier können Sie die KFZ Steuer Online berechnen:

- Umfangreiche Infos über die KFZ Steuer, einen Steuerrechner sowie Gesetzesänderungen was die Steuer betrifft findet Ihr bei Kfz-Auskunft.de

- Wenn Sie die Anschaffung eines neuen KFZ planen können Sie auf der folgenden Seite die KFZ Steuer berechnen.